Therapiekosten
- Erstgepräch à 50 min = € 120,00 (Einzel) bzw. € 160,00 (Paar)
- Einzeltherapie € 120,00 (pro Therapieeinheit a‘ 50 min)
- Paartherapie € 160,00 (pro Therapieeinheit a‘ 50 min)
Wenn ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges Leiden“ (laut ICD 10) vorliegt, leistet die Krankenkasse einen Zuschuss von:
- 42,40€ für eine Sitzung á 50 Min – BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
- 45€ für eine Sitzung á 50 Min – SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
- 31,50€ für eine Sitzung á 50 Min – allen sonstigen Gebietskrankenkassen (WGKK, NÖGKK etc)
Einzelsupervision € 130,00 (pro Einheit a‘ 50min)
Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird später oder nicht abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.