Seit kurzem gibt es eine gesetzliche Verbesserung bezüglich Namens- und Personenstandsänderung für transgender Personen. Für eine Änderung wird jetzt nur mehr ein psychotherapeutisches Gutachten benötigt, was zu einer Aufwands- und Gebührenminderung führt.
weitere Informationen in einem Beitrag des ORF: Erleichterung für Transidente Personen