Erleichterung für transidente Menschen

Seit kurzem gibt es eine gesetzliche Verbesserung bezüglich Namens- und Personenstandsänderung für transgender Personen. Für eine Änderung wird jetzt nur mehr ein psychotherapeutisches Gutachten benötigt, was zu einer Aufwands- und Gebührenminderung führt.

weitere Informationen in einem Beitrag des ORF: Erleichterung für Transidente Personen

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